Fake-König will Nutzung des Sachsenwappens verbieten!

Ein Nachfahre Augusts des Starken namens Timo Daniel möchte zwar nicht König sein, will uns aber das sächsische Wappen untersagen, berichtet der Spiegel heute. Wie jeder Sachse weiß, hatte der starke August viele Nachkommen. Wir meinen: Keiner davon kann den Sachsen die Verwendung ihres Wappens verbieten.

FREIE-SACHSEN-Vorsitzender Martin Kohlmann dazu:
"Leider herrscht derzeit Uneinigkeit, wer rechtmäßiger Thronfolger ist - Timo Daniel ist es nach der Verfassung des Königreichs Sachsen jedenfalls nicht. Möchte er diese Frage jetzt gerichtlich klären lassen, obwohl er doch gar nicht König sein will?"

Wir denken, daß auch dem Möchtenichtgern-König Timo Daniel kein Zacken aus der nicht gewollten Krone fällt, wenn das Wappen aus Sachsens bester Zeit von jedem Sachsen gern und frei getragen wird.

Natürlich reichen wir Timo Daniel von Sachsen die Hand und bringen ihm als königlichem Nachkommen die gebührende Achtung entgegen.


FREIE SACHSEN: @freiesachsen

157 comments

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Schnick schnack schnuck..... sabbel nich.... heute bin ich König 😜🤣
Dagmar Vogel
Luisa Goldstein
Muss der auch was zu mäcken ham, auf einmal kommen sie aus ihren Ecken gekrochen, und spielen sich auf.
Wer sich gleich gegen die sächs. Bevölkerung positioniert, wie dieser Daniel, braucht sich keine Hoffnung machen, daß er bei einem eventuellen Referendum König würde.
Das erinnert mich an ein Gespräch zwischen Metternich und Tayllerand in Schloß Schönbrunn. Von Ferne sahen sie den Sohn Napoleons, den sog. Herzog von Reichstedt. Metternich meinte mit einem Blick zu ihm und dann zu Tayllerand: "Kennen Sie ihn?"
Tayllerand: "Ja, ich kenne ihn. Aber ich ANERKENNE IHN NICHT."
Kümmern wir uns um wichtige Dinge,
Dagmar Vogel
Das ist die Frage. Normalerweise ist er eine Integrationsfigur, der zwischen dne Parteien ausgleichen sollte. Heute sind sie aber, wie ich schon schrieb, auch nur Marionetten, die ihre Privilegien behalten wollen und alles mitmachen, was der Tiefe Staat vorgibt.
Erklärung des
Hauses Wettin Albertinischer Linie
vom 4. Juli 2015

Stellungnahme zu der Erklärung des Großherzoglichen undder Herzoglichen Häuser der Ernestinischen Linien aus Thüringen / Bayern vom 23. Juni 2015 in Bezug auf
das Königliche Haus der Albertinischen Linie in Sachsen
Wir stellen fest, dass die Erklärung der Ernestinischen Häuser in deren Namen geschehen ist, aber keines Falls im Namen des Gesamthauses Wettin. Inhaltlich stimmen wir mit den Feststellungen in Bezug auf Alexander überein. Er ist weder adelig, noch Mitglied des Hauses Wettin, noch ist er dazu berechtigt, die Bezeichnung „Markgraf von Meißen“ zu führen.
Dies festzustellen und zu erklären befindet sich allerdings in unserem Hoheitsbereich und ist Teil der verbliebenen Teilautonomität unseres Hauses im fürstenrechtlichen Sinne.
Unser Haus besteht sowohl privatrechtlich als auch fürstenrechtlich fort. Die Sukzessionsfolge unter den Agnaten unseres Hauses für die Position unseres Hauschefs ist in folgender Reihenfolge gesichert: Nach Markgraf Maria Emanuel ist sein jüngerer Bruder Albert am 23. Juli 2012 Markgraf von Meißen geworden. Dessen Nachfolger wurde Rüdiger am 6. Oktober 2012; er hat die Position des Hauschefs aber direkt an seinen ältesten Sohn Daniel weitergegeben.
Hiermit stellen wir fest, dass das ehemalige sächsische Königshaus fürstenrechtlich in direkter männlicher Linie weiter fortbesteht.
Gezeichnet für und im Namen aller Agnaten des Hauses Wettin Albertinischer Linie, fürstenrechtlich legitimiert und privatrechtlich bevollmächtigt.
Der Chef des Hauses
Daniel Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen
Schreiben 
I.K.H. Prinzessin Elmira von Sachsen
Herzogin zu Sachsen Markgräfin von Meißen
an das Deutsche Adelsarchiv

 
Einschreiben
Rückschein
Stiftung Deutsches Adelsarchiv
Schwanallee 21
35037 Marburg
München, 4. Oktober 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
in die erste Abteilung des demnächst erscheinenden neuen Fürstenbandes sind folgende königliche Nachkommen unseres ehemals königlichen Hauses Wettin-Albertinische Linie einzutragen: (siehe Anlagen)
Laut den Ihnen vorliegenden Anweisungen, Heilung ab dem Markgrafen Friedrich Christian von Meißen-Sachsen, durch S.K.H. Dr. Prinz Albert von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen, der dies auch in seiner Zeit als Chef des königlichen Hauses Wettin-Albertinische Linie fürsten- und hausgesetzkonform und nach dem Agnatenprinzip aufgetragen hat.
Laut Fürstenrecht erfüllt S.K.H. Prinz Rüdiger von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen die Anforderungen des Agnatenprinzips, da er ein ehelicher Nachkomme aus direkter männlicher Linie nach Albrecht dem Beherzten ist und die volle Unterstützung aller Agnaten hat.
Sich seiner historischen Verantwortung bewußt, hat S.K.H. Dr. Prinz Albert von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen Prinz Rüdiger Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen Prinz von Sachsen als seinen rechtmäßigen Nachfolger bestimmt (siehe Stammbaum). Diese Anweisung S.K.H. Dr. Prinz Albert von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen müssen eingehalten werden.
Ich bitte Sie, bevor der Fürstenband in Druck geht, mir die Druckfahne zur eventuellen Korrektur zuzuschicken. Bitte teilen Sie mir noch den Abgabetermin mit. Für die Richtigkeit Ihrer Eintragungen in den Fürstenband 1. Abteilung tragen Sie nach meiner Korrekturfreigabe die volle Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Elmira Prinzessin von Sachsen
Markgräfin von Meißen Herzogin zu Sachsen 
PS.: Bitte um schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Eintragung
Vielleicht hat er gekifft und hatte entsprechende Visionen
Von einem Fake-König zu reden, ist Unsinn. Hier hat sich niemand zum König ernannt. Allenfalls geht es um die Erbfolge. Man halte sich an die regeln des Hauses Wettin.
Ob allerdings das Königshaus die Verwendung des Wappens des Königs Eiche Sachsen untersagen kann, möchte ich bezweifeln. Allenfalls könnte man die Verwendung des Wappens der königlichen Familie bzw. des Thronerbens untersagen, weil es ein persönliches Wappen wäre. Die Fahne als solche kann jeder frei verwenden, genauso wie die des Königreichs Preußen. Das Staatswappen bzw. die Fahne mit Staatswappen als Identitätsmerkmal eines Volkes kann nicht exklusiv einem Königshaus vorbehalten sein,
Vielleicht von Interesse:
Studiengruppe für Sächsische Geschichte und Kultur e. V.

seit 1961
Grünwalder Straße 225d, 81545 München
Tel./Fax: 089/646066, Mobiltel.: 0172/9120630
Schloß Wettinhöhe, Auerweg 2, 01445 Radebeul
 
Gründer:S.K.H. Dr. jur. Prinz Friedrich Christian von Sachsen Markgraf von Meißen
S.K.H. Prinz Maria Emanuel von Sachsen Herzog zu Sachsen
S.K.H. Dr. phil. Prinz Albert von Sachsen Herzog zu Sachsen
 
Vorsitzende:I.K.H. Elmira Prinzessin von Sachsen Herzogin zu Sachsen
 
Stellvertreter:Dr. jur. Gregor Samberger
Dr. theol. Reiner Zimmermann
Prof. Dr. H. D. Fraund
also was sagt uns das es giebt eben auch dumme Nachvolger .Also merken wir uns den Namen .
Koppermann
Monarchie ist abgeschafft, es sei denn der König möchte enden wie Louis XVI von Frankreich!
Mittagsläuten
Was heißt hier König. Ist doch nix...
Hallo, Herr Kaiser!
Frank Kühn
ich möchte keinen König zurück!!! Das Wohlergehen unserer Bevölkerung hatten sie noch nie im Auge. Wir nehmen unser Schicksal selbst in die Hände. Auf König und Kaiser sch...ß ich.
Wer das Wappen auch nur anrührt wird dafür persönlich die Konsequenz der Sachsen erfahren !
Nun, lassen wir den Clown links liegen. Was juckt es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Sau an ihr reibt?
Mittagsläuten
Wenn das hier so weitergeht mit den Merkelgästen, haben wir sowieso bald nen Sultan.
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