Fake-König will Nutzung des Sachsenwappens verbieten!Ein Nachfahre Augusts des Starken namens Timo Daniel möchte zwar nicht König sein, will uns aber das sächsische Wappen untersagen, berichtet der Spiegel heute. Wie jeder Sachse weiß, hatte der starke August viele Nachkommen. Wir meinen: Keiner davon kann den Sachsen die Verwendung ihres Wappens verbieten.
FREIE-SACHSEN-Vorsitzender Martin Kohlmann dazu:
"
Leider herrscht derzeit Uneinigkeit, wer rechtmäßiger Thronfolger ist - Timo Daniel ist es nach der Verfassung des Königreichs Sachsen jedenfalls nicht. Möchte er diese Frage jetzt gerichtlich klären lassen, obwohl er doch gar nicht König sein will?"
Wir denken, daß auch dem Möchtenichtgern-König Timo Daniel kein Zacken aus der nicht gewollten Krone fällt, wenn das Wappen aus Sachsens bester Zeit von jedem Sachsen gern und frei getragen wird.
Natürlich reichen wir Timo Daniel von Sachsen die Hand und bringen ihm als königlichem Nachkommen die gebührende Achtung entgegen.FREIE SACHSEN:
@freiesachsen
1. Ja, das Wettiner Hauswappen darf nur von Nachkommen nach salischem Recht getragen werden.
2. Es ist kein blutsverwandter Nachfolger, lediglich adoptiert, da muss er sich jetzt nicht als Ritter des albertinischen Geschlechts aufspielen. Dieser Zweig ist tot, zumal der letzte König mit dem Satz "Macht doch euern Dreck alleene." seine Geringschätzung zum Volk ausgedrückt hat.
Lösung: das sächsische Volk kann sich selbst eine Flagge geben, die auch gern am bisherigen Wettiner Hauswappen orientiert ist. Gleichzeitig ist es widersprüchlich, einerseits königliche Fahne zu nutzen, andererseits wollen wir doch keine Monarchie mehr. Das sind doch alberne, keine albertinische Gestalten.
Für die Gestaltung der neuen Fahne stehe ich gern kostenlos zur Verfügung.
Das erinnert mich an ein Gespräch zwischen Metternich und Tayllerand in Schloß Schönbrunn. Von Ferne sahen sie den Sohn Napoleons, den sog. Herzog von Reichstedt. Metternich meinte mit einem Blick zu ihm und dann zu Tayllerand: "Kennen Sie ihn?"
Tayllerand: "Ja, ich kenne ihn. Aber ich ANERKENNE IHN NICHT."
Hauses Wettin Albertinischer Linie
vom 4. Juli 2015
Stellungnahme zu der Erklärung des Großherzoglichen undder Herzoglichen Häuser der Ernestinischen Linien aus Thüringen / Bayern vom 23. Juni 2015 in Bezug auf
das Königliche Haus der Albertinischen Linie in Sachsen
Wir stellen fest, dass die Erklärung der Ernestinischen Häuser in deren Namen geschehen ist, aber keines Falls im Namen des Gesamthauses Wettin. Inhaltlich stimmen wir mit den Feststellungen in Bezug auf Alexander überein. Er ist weder adelig, noch Mitglied des Hauses Wettin, noch ist er dazu berechtigt, die Bezeichnung „Markgraf von Meißen“ zu führen.
Dies festzustellen und zu erklären befindet sich allerdings in unserem Hoheitsbereich und ist Teil der verbliebenen Teilautonomität unseres Hauses im fürstenrechtlichen Sinne.
Unser Haus besteht sowohl privatrechtlich als auch fürstenrechtlich fort. Die Sukzessionsfolge unter den Agnaten unseres Hauses für die Position unseres Hauschefs ist in folgender Reihenfolge gesichert: Nach Markgraf Maria Emanuel ist sein jüngerer Bruder Albert am 23. Juli 2012 Markgraf von Meißen geworden. Dessen Nachfolger wurde Rüdiger am 6. Oktober 2012; er hat die Position des Hauschefs aber direkt an seinen ältesten Sohn Daniel weitergegeben.
Hiermit stellen wir fest, dass das ehemalige sächsische Königshaus fürstenrechtlich in direkter männlicher Linie weiter fortbesteht.
Gezeichnet für und im Namen aller Agnaten des Hauses Wettin Albertinischer Linie, fürstenrechtlich legitimiert und privatrechtlich bevollmächtigt.
Der Chef des Hauses
Daniel Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen
I.K.H. Prinzessin Elmira von Sachsen
Herzogin zu Sachsen Markgräfin von Meißen
an das Deutsche Adelsarchiv
Einschreiben
Rückschein
Stiftung Deutsches Adelsarchiv
Schwanallee 21
35037 Marburg
München, 4. Oktober 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
in die erste Abteilung des demnächst erscheinenden neuen Fürstenbandes sind folgende königliche Nachkommen unseres ehemals königlichen Hauses Wettin-Albertinische Linie einzutragen: (siehe Anlagen)
Laut den Ihnen vorliegenden Anweisungen, Heilung ab dem Markgrafen Friedrich Christian von Meißen-Sachsen, durch S.K.H. Dr. Prinz Albert von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen, der dies auch in seiner Zeit als Chef des königlichen Hauses Wettin-Albertinische Linie fürsten- und hausgesetzkonform und nach dem Agnatenprinzip aufgetragen hat.
Laut Fürstenrecht erfüllt S.K.H. Prinz Rüdiger von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen die Anforderungen des Agnatenprinzips, da er ein ehelicher Nachkomme aus direkter männlicher Linie nach Albrecht dem Beherzten ist und die volle Unterstützung aller Agnaten hat.
Sich seiner historischen Verantwortung bewußt, hat S.K.H. Dr. Prinz Albert von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen Prinz Rüdiger Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen Prinz von Sachsen als seinen rechtmäßigen Nachfolger bestimmt (siehe Stammbaum). Diese Anweisung S.K.H. Dr. Prinz Albert von Sachsen Markgraf von Meißen Herzog zu Sachsen müssen eingehalten werden.
Ich bitte Sie, bevor der Fürstenband in Druck geht, mir die Druckfahne zur eventuellen Korrektur zuzuschicken. Bitte teilen Sie mir noch den Abgabetermin mit. Für die Richtigkeit Ihrer Eintragungen in den Fürstenband 1. Abteilung tragen Sie nach meiner Korrekturfreigabe die volle Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Elmira Prinzessin von Sachsen
Markgräfin von Meißen Herzogin zu Sachsen
PS.: Bitte um schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Eintragung
Ob allerdings das Königshaus die Verwendung des Wappens des Königs Eiche Sachsen untersagen kann, möchte ich bezweifeln. Allenfalls könnte man die Verwendung des Wappens der königlichen Familie bzw. des Thronerbens untersagen, weil es ein persönliches Wappen wäre. Die Fahne als solche kann jeder frei verwenden, genauso wie die des Königreichs Preußen. Das Staatswappen bzw. die Fahne mit Staatswappen als Identitätsmerkmal eines Volkes kann nicht exklusiv einem Königshaus vorbehalten sein,
Studiengruppe für Sächsische Geschichte und Kultur e. V.
seit 1961
Grünwalder Straße 225d, 81545 München
Tel./Fax: 089/646066, Mobiltel.: 0172/9120630
Schloß Wettinhöhe, Auerweg 2, 01445 Radebeul
Gründer:S.K.H. Dr. jur. Prinz Friedrich Christian von Sachsen Markgraf von Meißen
S.K.H. Prinz Maria Emanuel von Sachsen Herzog zu Sachsen
S.K.H. Dr. phil. Prinz Albert von Sachsen Herzog zu Sachsen
Vorsitzende:I.K.H. Elmira Prinzessin von Sachsen Herzogin zu Sachsen
Stellvertreter:Dr. jur. Gregor Samberger
Dr. theol. Reiner Zimmermann
Prof. Dr. H. D. Fraund