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💥💥💥 Wenn die Maske fällt...

Mitschnitt (bei Roger in Bittel.TV) der Stellungnahme von R. Füllmich zum Beschluss des Gerichtsurteils / Landgericht Weimar vom 08.04.2021 bezüglich Test- und Maskenpflicht an Schulen.

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31 comments

Das Urteil wird nur bis nächste Woche Bestand haben.Bis dieses kranke Etwas von Merkill dieses Gesetz geändert hat
Kim Bernstein
Vielleicht ist das der Anfang für hoffentlich viele solcher Urteile! Es ist höchste Zeit!
Rosemarie
Volker
Das Urteil wird nur bis nächste Woche Bestand haben.Bis dieses kranke Etwas von Merkill dieses Gesetz geändert hat
So wird es sein.. Weimar ist das einzige Gericht, was so endscheidet oder entschieden hat, da war ja schonmal etwas und hat sich auch nicht durchgesetzt....
Und wenn überall an jeder Schule einer klagt... würde das nicht was bewegen???
Feryal Multu
Das macht Mut...
Das bietet nur die AfD: Corona-Resolution als Alternative zum Lockdown-Wahnsinn

Auf dem AfD-Bundesparteitag in Dresden haben die Delegierten heute eine Corona-Resolution beschlossen. Mit den verabschiedeten Maßnahmen zeigt die AfD einen Weg zurück in die Normalität auf. Die AfD fordert die Bundes- und Landesregierungen in der Resolution konkret zu folgenden Maßnahmen auf:

1. Einen breiten wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs zuzulassen und dabei auch renommierte Wissenschaftler mit abweichender Meinung zum Umgang mit der derzeitigen Situation gleichwertig zu Wort kommen zu lassen. Gelegenheit dazu gäbe ein unabhängiges Expertengremium, in dem nicht nur Virologen und Epidemiologen, sondern auch Psychologen, Soziologen, Ökonomen und Verfassungsrechtler vertreten sind und auch gehört werden müssten.

2. Zu seit Jahrzehnten bewährten Diagnosemethoden zurückzukehren, die eine Anamnese des Patienten mit einschließt. Der PCR-Test allein ist nicht geeignet, um eine Infektion sicher nachzuweisen. Täglich veröffentlichte Infektionszahlen dürfen deshalb nicht mehr ausschließlich auf Labordiagnostik beruhen.

3. Reelle und für die Bevölkerung wichtige und nachvollziehbare Verhältnismäßigkeiten herzustellen, z.B. die Zahl der aktuell Erkrankten der Zahl der nicht betroffenen Gesamtbevölkerung gegenüber zu stellen. Derzeit leiden 99,82% der Bevölkerung unter den verordneten Maßnahmen aufgrund nur 0,18% positiv Getesteten.

4. Hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefahren und Langzeitfolgen der ungewöhnlich schnell zugelassenen, erstmalig auf mRNA basierenden, Impfstoffe die Bevölkerung keinerlei Risiken auszusetzen. Die Meldungen über alarmierend hohe Nebenwirkungen aus verschiedenen Ländern müssen ernst genommen werden, die auffällig vielen Corona-Ausbrüche und erhöhten Sterberaten nach Impfungen in Heimen untersucht werden. Die Bevölkerung ist über bestehende Risiken transparent und unvoreingenommen aufzuklären.

5. Jedweden, auch indirekten, Zwang zur Durchführung von Tests, Impfungen u.a. durch Einführung sogenannter Schnelltest- Apps und des grünen Impfpasses, sowie Benachteiligungen für Maskenbefreite zu unterlassen. Die grundgesetzlich garantierten Rechte auf Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit sind zu bewahren und zu schützen, den Ärzten das Recht auf freie Ausübung ihres Berufes nach ihrem Gewissen weiterhin zu ermöglichen und zu gewährleisten.

6. Kinder als Corona-Maßnahmenopfer besonders ins Blickfeld zu nehmen. Laut der Bundes Psychotherapeuten Kammer leiden weit über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland unter dem erneuten Lockdown während der zweiten Coronawelle. Fast jedes dritte Kind ist momentan psychisch auffällig.

7. Anstatt einer Politik der Angst, wie im Strategiepapier des Bundesinnenministeriums enthalten , eine Politik der Verhältnismäßigkeit (nur 0,18% der Bevölkerung sind aktuell positiv getestet) zu betreiben, die Zuversicht verbreitet und Empfehlungen für Maßnahmen beinhaltet, die das Immunsystem stärken.

8. Den Menschen wieder Eigenverantwortung und Freiheit zurückzugeben. Dabei soll es den mündigen Bürgern überlassen bleiben, in welchem Maße sie sich selbst schützen möchten und auch den älteren Menschen wieder entsprechend einer menschenwürdigen Behandlung ihre Selbstbestimmung zurückzugeben und sie darin bestmöglich zu unterstützen und zu schützen.

9. Den staatlich verordneten Lockdown sofort zu beenden und den vielen existenzgefährdeten Betrieben und ihren Mitarbeitern und allen Menschen wieder ihre grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte allumfassend zurückzugeben.

https://afdkompakt.de/2021/04/10/afd-bundesparteitag-in-dresden-beschliesst-corona-resolution/
Das Urteil ist auch auf das künftige Bundesgesetz (falls es durchkommt) anwendbar!
Die wollen die Kinder weg nehmen. Psychopathen!
wenn sie das urteil kippen, wir sich jeder richter in deutschland fragen, was seine arbeit noch wert ist. nichts. ob das jedem schmeckt?
Der Drosten gehört weg. Da wird sich doch was finden? Wie singt man im DFB- Halbfinale...... Wir fahren nach Berlin, wir fahren nach Berlin....... Ich finde, das ist auch auf andere Dinge anwendbar!
Tom K
Leider ist jedes Video mit diesem Herrn nur ein endloses Bla bla, noch nie habe ich gehört, dass von ihm je etwas erreicht oder unternommen wurde!
Meik M.
@ Tom, nichts tun ist viel schlimmer wie etwas zu tun und dabei den Mut nicht zu verlieren obwohl man wenig erreicht
Meik M.
Hat wer einen Link zu diesen Gutachten?
Bei all den schönen Aussagen der Gerichte und Rechtsanwälte niemals Vergessen, niemand darf hier Rechtsvorschriften erlassen, warum Verschweigen diese sogenannten menschenfreundlichen Rechtsanwälte den Bürgern die wahre Rechtslage? Weil Sie alle  schuldig sind und die Menschen hinter das Licht führen.    Start > Inhalt 2. BMJBBG > Artikel 3

Änderungsalarm 

Hier klicken für Titel, Fundstelle, Änderungen etc. 

Artikel 3 - Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346

Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80

84 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 28 Vorschriften zitiert

Artikel 2 ←



→ Artikel 4Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen



Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2010 RVErmäG 



(103-1)



Das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Wilfried
Wie man aus dem Urteil ersehen kann, entscheidet jedes Gericht selbst, ob eine Rechtsverordnung verfassungsgemäß ist. Also hier das AG Weimar, und natürlich gilt das Urteil auch nur für die Zuständigkeit des AG Weimar!
Thomas Steiniger
Rechtsstaat ...- der war gut, i lach mich schlapp
Man wird versuchen, den Richter für befangen zu erklären.
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