This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
đŸ’„đŸ’„đŸ’„ Wenn die Maske fĂ€llt...

Mitschnitt (bei Roger in Bittel.TV) der Stellungnahme von R. FĂŒllmich zum Beschluss des Gerichtsurteils / Landgericht Weimar vom 08.04.2021 bezĂŒglich Test- und Maskenpflicht an Schulen.

HÖRT & SEHT selbst 😉👍

đŸ‘‰đŸŒ Link zum Artikel

âžĄïž @Infoplatz

Bitte breitflÀchig
TEILEN ❀ INFORMIEREN

31 comments

Show 9 more comments
wenn sie das urteil kippen, wir sich jeder richter in deutschland fragen, was seine arbeit noch wert ist. nichts. ob das jedem schmeckt?
Der Drosten gehört weg. Da wird sich doch was finden? Wie singt man im DFB- Halbfinale...... Wir fahren nach Berlin, wir fahren nach Berlin....... Ich finde, das ist auch auf andere Dinge anwendbar!
Tom K
Leider ist jedes Video mit diesem Herrn nur ein endloses Bla bla, noch nie habe ich gehört, dass von ihm je etwas erreicht oder unternommen wurde!
Meik M.
@ Tom, nichts tun ist viel schlimmer wie etwas zu tun und dabei den Mut nicht zu verlieren obwohl man wenig erreicht
Meik M.
Hat wer einen Link zu diesen Gutachten?
Bei all den schönen Aussagen der Gerichte und RechtsanwĂ€lte niemals Vergessen, niemand darf hier Rechtsvorschriften erlassen, warum Verschweigen diese sogenannten menschenfreundlichen RechtsanwĂ€lte den BĂŒrgern die wahre Rechtslage? Weil Sie alle  schuldig sind und die Menschen hinter das Licht fĂŒhren.    Start > Inhalt 2. BMJBBG > Artikel 3

Änderungsalarm 

Hier klicken fĂŒr Titel, Fundstelle, Änderungen etc. 

Artikel 3 - Zweites Gesetz ĂŒber die Bereinigung von Bundesrecht im ZustĂ€ndigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geÀndert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346

Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80

84 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / BegrĂŒndung | wird in 28 Vorschriften zitiert

Artikel 2 ←



→ Artikel 4Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes ĂŒber ErmĂ€chtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen



Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und Ă€ndert mWv. 1. Dezember 2010 RVErmĂ€G 



(103-1)



Das Gesetz ĂŒber ErmĂ€chtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Wilfried
Wie man aus dem Urteil ersehen kann, entscheidet jedes Gericht selbst, ob eine Rechtsverordnung verfassungsgemĂ€ĂŸ ist. Also hier das AG Weimar, und natĂŒrlich gilt das Urteil auch nur fĂŒr die ZustĂ€ndigkeit des AG Weimar!
Thomas Steiniger
Rechtsstaat ...- der war gut, i lach mich schlapp
Man wird versuchen, den Richter fĂŒr befangen zu erklĂ€ren.
Michael Reinhold
Schaut mal RTL-Text Seite 494 !!!!!!!
Bevor es die Seite nicht mehr gibt
Das ist ja mal ein gelungener Anfang, weiter so☝☝
Wie wird dieses Urteil durchgesetzt?
Es mĂŒsste doch an Montag in den Schulen -mit dem Beschluss kontrolliert werde, dass ob dies so umgesetzt wird
So, heute ist Montag. Weiß jemand, ob die Masken gefallen sind? ... also, an den beiden Schulen meine ich 😉
Welcher Rechtsstaat? Wir hatten nie einen! Fragt mal ME/CFS oder MCS Patienten!!!
Show next 1 comment