Legal, illegal, komplett egal? Martin Kohlmann mit einer aktuellen rechtlichen Einordnung zu den beginnenden Protesten!Das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg erlaubt die Blockade von Autobahnen, das Verwaltungsgericht Chemnitz verbietet selbst die Sperrung von Bundesstraßen im Erzgebirge. Vor den großen Protesten ist die rechtliche Situation unübersichtlich und an vielen Stellen droht juristischer Ärger. Der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Vorsitzender der FREIEN SACHSEN, gibt eine rechtliche Einordnung: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Und wie lassen sich Probleme mit den Behörden vermeiden?
Ein sehenswertes Video zur Vorbereitung auf den "Tag des Widerstandes" und die kommenden Proteste!FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram!
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Mit welchen Gesetzen wollen denn die sogenannten Ordnungshüter die Demonstranten gängeln und bevormunden?
Das wissen doch nun hoffentlich alle, dass die Gesetze illegal und somit ungültig sind.
Das ist UNSER Protest, der Protest der Bauern, und des gesamten Mittelstandes und des gesamten Volkes. Wollen wir uns nun wieder genehmigen oder verbieten lassen, gegen die Regierung zu protestieren?
Habt ihr schon mal über solche Fragen nachgedacht?
Das Allerwichtigste ist, alle bleiben friedlich und lassen sich auch nicht provozieren!
Eine Spontanversammlung hat so gut wie immer keinen Versammlungsleiter.
Spontanversammlungen sind im ERZ durch die Allgemeinverordnung aber grundsätzlich verboten worden.
Was aber nicht verboten ist, sind Eilversammlungen.
Das bedeutet, ihr könnt bei der Polizei anrufen und eine Eilversammlung anzeigen, die z.B. eine halbe Stunde später beginnen soll. Hierfür benötigt ihr aber einen Versammlungsleiter.
Ich liebe doch alle......
Alternativ sich dem Protest anzuschließen.
Festkleben soll legal sein, das hat die Vergangenheit gezeigt.😉
Wir Deutschen sind doch sehr Staatshörig geworden. In Frankreich ist gerade nix angemeldet und doch lieben die Franzosen die Straße noch Fragen